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Blower-Door-Verfahren

...wird zur Prüfung der Luftdichtheit eines Gebäudes angewandt. Durch einen Ventilator wird ein Über- bzw. Unterdruck zwischen dem Gebäudeinneren und der Außenluft von 50 Pa erzeugt, wodurch man einen n50-Wert erhält, der die resultierenden Volumenströme über Fugen oder Fehlstellen bewertet. Besonders im Rohbau des Holzrahmenbaus wird dieser Test sehr empfohlen, da dadurch etwaige Ausführungsfehler rechtzeitig behoben und spätere Tauwasserschäden durch Undichtigkeiten ausgeschlossen werden können. 

Dampfbremse

...Die Dampfbremse ist das sensibelste Detail im Holzrahmenbau. Sie verhindert, dass an kalten Wintertagen warme feuchte Luft in die Außenwand oder das Dach eindringt und es dort zum Tauwasserausfall kommt. In diesem Fall würden die Bauteile durchfeuchten und wären idealer Lebensraum für alle Arten von Schädlingen. Die Dampfbremse ist damit Teil des baulichen Holzschutzes und macht das Behandeln der Holzkonstruktion mit Bioziten unnötig. Noch im Rohbau wird ein so genannter „Blower-Door-Test“ durchgeführt, um die nötige Luftdichtheit des Gebäudes sicher zu stellen. 

Energie- /Wärmebedarfsausweis

...macht wesentliche Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf und dient zum Nachweis des Erfüllens der Anforderungen der EnEV und zu mehr Transparenz bei der Bewertung von Gebäuden.
Insbesondere beinhaltet der Energie- / Wärmebedarfsausweis spezifische Werte des Transmissionswärmeverlustes, der Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, des Energiebedarfs nach einzelnen Energieträgern und des Jahres-Primärenergiebedarfes. 

Energiebedarf / -verbrauch

...der Energiebedarf wird nach Richtlinien und normierten Randbedingungen der EnEV rechnerisch ermittelt und bietet eine Vergleichsebene zum Bewerten von Gebäuden. Der tatsächliche Energieverbrauch kann jedoch erheblich vom berechneten Bedarf abweichen, da tatsächliche klimatische Bedingungen, Betriebsweise der Anlagentechnik und Nutzerverhalten vorher nicht erfassbar sind.

EnEV

...ist die Abkürzung für die Energie-Einsparverordnung vom 1. Februar 2002 und damit das gültige Regelwerk, das Anforderungen hinsichtlich der Begrenzung des Heizwärmebedarf für die Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden stellt und damit den nötigen Jahres-Primärenergiebedarf begrenzt.
Grundlage für die EnEV ist das Energieeinspargesetz von 1976 und die darauf folgenden Wärmeschutzverordnungen (WSchVo). Nicht zuletzt ist es auch eine Novellierung der WSchVo’95 durch die Beschlüsse der Weltklimakonferenz in Kyoto von 1997 über die Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Zudem ist die ehemalige Heizanlagenverordnung integriert worden und bewertet somit zusätzlich neben der Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit auch die Qualität der Energieträger. Damit fließt erstmals die Nutzung regenerativer Energiequellen positiv in die Bilanz ein.

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